Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsfälle (Bestellungen, Aufträge, Verträge, Lieferungen usw.) zwischen der schaer energie ag und ihren Kunden. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersandt werden

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. In Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltene Angaben sind nur massgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben oder die Lieferung tatsächlich durchführen. Davon abweichende Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk bzw. ab Lager, ohne Verpackung, Transport, Aufstellung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, Mehrkosten wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung von technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Käufer gewünschter Änderungen in Rechnung zu stellen. Bei Retournierung falsch bestellter Ware müssen wir Manipulationsgebühren in Höhe von CHF 100.– in Rechnung stellen. Waren, deren Lieferung länger als 1 Monate zurückliegt, können nicht mehr zurückgenommen werden. Die Preise sind veränderlich und können bei signifikanten Marktänderungen (wesentliche Änderungen bei Rohstoffpreisen, Lieferantenpreisen usw.) angepasst werden.

Grundsätzlich gelten die durch uns bestätigten Zahlungsbedingungen als Verfalltagsabrede. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden alle Folgekosten, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. ab 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ab Fakturadatum ohne Mahnung berechnet. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen und anderen Gegenansprüchen nicht zurückhalten.

Die durch die schaer energie ag gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Kunden im Eigentum der schaer energie.

Die Lieferfristen sind für uns unverbindlich, wir verpflichten uns jedoch alles zu tun, um die Termine einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden nicht, vom Kauf zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schadenersatzforderungen zu stellen. Höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, Naturereignisse, Katastrophen, Unfälle usw. bei uns oder beim Lieferanten entbinden uns ganz von unseren Lieferverpflichtungen, ohne Schadenersatzleistungen an den Kunden. Bei Bestellungen auf Abruf behalten wir uns vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes herzustellen.

Der Kunde hat das montierte Werk nach dessen Fertigstellung zu prüfen und Mängel sofort schriftlich im Abnahmeprotokoll / Arbeitsrapport festzuhalten. Zeigen sich nach der gemeinsam mit dem Kunden durchgeführten Abnahme keine Mängel, so ist das Werk mit Abschluss der Prüfung abgenommen. Zeigen sich bei der gemeinsam mit dem Kunden durchgeführten Abnahme Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, so gilt das Werk ebenfalls als abgenommen. Wir haben die festgestellten Mängel jedoch innert angemessener Frist zu beheben. Zeigen sich bei der Abnahme wesentliche Mängel, so wird die Abnahme zurückgestellt und es wird gemeinsam ein neuer Abnahmetermin vereinbart. Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

Reklamationen müssen uns in Bezug auf Qualität, Stückzahl, Bestellungskonformität sofort nach Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Ohne umgehende Reklamation gilt die Ware als angenommen und die Rechnung akzeptiert. Zeigen sich wesentliche Mängel, so werden diese Mängel in einer Frist, die gemeinsam festgelegt wird, behoben. Schäden, die während dem Transport eintreten, sind vom Kunden direkt und ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.

Die Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Für die zugekauften Komponenten leistet die schaer energie ag nur insoweit Gewähr, als Lieferanten tatsächlich Garantieleistungen erbringen. Lehnen die Lieferanten z.B. eine Garantieleistung ab oder sind sie z.B. insolvent oder nicht mehr existent, fällt die Garantie weg. Jede weitergehende Gewährleistung ist wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich auf den Auftragswert (Rechnungsbetrag bzw. Teilbetrag, der dem bemängelten Lieferungs- bzw. Leistungsteil entspricht). Die schaer energie ag haftet nicht für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden bzw. sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die schaer energie ag behält sich im Haftungsfall das Recht vor, zu entscheiden, ob Wandelung, Minderung oder Nachbesserung erfolgen soll.

Erteilte Aufträge können grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei gängigen Artikeln stehen Ausnahmen aus Kulanzgründen in unserem Ermessen, wobei die entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen sind.

Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren die schweizerische, inländische Gerichtsbarkeit. Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen, so dass eine Rückverweisung auf ausländische Rechtsordnung nicht stattfinden kann und nicht statt zu finden hat.

Der Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Trogen AR.